Kostenvoranschlag Platinkettenimplantation
Meine persönliche Erfahrung (Platinketten-Beratung 15.07.2025 / KV 15.07.2025)
Mein Vorbefund: FSHD (muskulär), Lagophthalmus iatrogen nach Lid-OP 05/2023, danach 4 erfolglose Revisions-OPs auswärts. In meinen OP-/Befundberichten findet sich keine VII-Nervenläsion (diese liegt bei Fazialisparese vor) → mein Fall: myogen, nicht neurogen.
Besprochen war aus meiner Erinnerung eine Platinketten-Implantation beidseits in tiefer postseptaler Lage, in Lokalanästhesie (LA), ambulant.
Der GOÄ-KV belief sich auf 8.582,74 € und enthielt zahlreiche Großmaßnahmen, die typischer Weise bei Fazialislähmung operiert werden (Neurolyse/Nervenverlagerung; Muskelkanalbildung; Sehnen-/Muskelverpflanzung; Orbitafettresektion; Hautlappen-/Spalthautplastik; OP erweiterte Lidspalte; Ektropium-OP) – bei zugleich geplanter LA, ambulant und einem Befund von Prof. Kehrer, in dem „kein Ektropium“ dokumentiert ist (Widerspruch).
E-Mail-Auszug (29.09.2025, wörtlich):
1. „Bitte legen Sie die medizinische Grundlage für eine VII-Hirnnerv-Läsion dar – trotz bekannter FSHD (myogen) und iatrogener Genese des Lagophthalmus.“
2. „In Ihrem Befund: ‘kein Ektropium’. Im KV: GOÄ 1304 (Ektropium/Entropium/…): Wie begründen Sie das?“
3. „Geplant: Infiltrationsanästhesie (LA), ambulant. Im KV: 2584/2070/2074/1284/2382 etc. Bitte erklären Sie schriftlich, wie diese Maßnahmen in meinem konkreten Fall unter LA ambulant hätten erfolgen sollen.“
email Prof. Kehrer (wörtlich, 29.09.2025):
„Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen ausführlich beraten. Ich kann Ihren Ausführungen leider nicht folgen.“
Weitere, frühere Zitate:
• 11.08.2025: „Genau richtig, Sie können den Kostenvoranschlag bei Ihrer Kasse so einreichen.“
• 04.09.2025: „Ja, wir führen Ihre Operation in Infiltrationsanästhesie (örtliche Betäubung) und ambulant durch.“
• 12.09.2025: „Die Erstellung des GOÄ-Kostenvoranschlages unserseits erfolgt lege artis.“
Meine Bewertung: Nach meiner gut dokumentierten Einschätzung (diverse OP-Berichte, Befundberichte von verschiedenen Ärzten) waren diese Maßnahmen bei mir nicht indiziert (weil ich FSHD und keine Fazialisparese nach G51.O habe) und diese OP-Maßnahmen sind nicht vereinbar mit LA, sondern werden in Vollnarkose durchgeführt.
Für mich drängen sich schwerwiegende Plausibilitätsfragen auf: Etwa 60 % (~5.500 €) des KV erscheinen nicht indiziert/LA-inkompatibel; plausibel ~3.000–3.250 € für die Platinketten-OP.
Der KV wurde jedoch als lege artis bestätigt, so dass zu befürchten stand, dass die RG identisch gewesen wäre, wenn ich in die OP eingewilligt hätte.
Ich habe die OP abgelehnt und die Unterlagen der Ärztekammer sowie den Strafverfolgungsbehörden zur Prüfung vorgelegt.
Transparenz: Persönliche Erfahrung/Meinung; Zitate wortgleich mit Datum; Belege vorhanden.








