Händler meint, ihm stehen mehr als 6 Wochen Nachbesserung zu...
Berechtigte Reklamation nach 10 Monaten. Einfach gelagerter Fall, bei dem Einlegeblech einer Heißluftfritteuse blättert die Antihaft-Beschichtung ab.
Zunächst verlangt dieser Händler die Rücksendung der kompletten Heißluftfritteuse statt nur des Bleches, was dem Elektronikgerät sicherlich nicht gut tut. Ich empfinde das als Schikane, schließlich ist die Fritteuse selbst in Ordnung und könnte hier problemlos weiterbenutzt werden.
Nach 13 Tagen beim Händler setzte ich eine Nachfrist von 10 Tagen für die Nachbesserung, da das Ersatzteil beim Hersteller lediglich 10,99 EUR brutto kostet.
Der Händler hat allerdings inzwischen lieber die gesamte Fritteuse an den Hersteller geschickt und spricht von insgesamt mehr als 6 Wochen Bearbeitungszeit, die ihm zustehen würden.
Heute, auf den Tag genau 4 Wochen, nachdem der Händler die Fritteuse von mir erhalten hat, bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten.
Auch dies akzeptiert der Händler nicht, obwohl die Rechtsprechung hier eindeutig ist. 4 Wochen für eine einfache Nachbesserung ohne Fehlersuche sind mehr als genug.
Es wird sich also nun ein Anwalt um diesen Vorgang kümmern müssen. Man ist ja zum Glück rechtsschutzversichert, und wenn der Händler Lehrgeld zahlen möchte, ist das durchaus einzurichten. :)








