Ungesetzliches Verhalten
Wir haben am 20.01.2025 bei der Goldwunsch GmbH (Abramowicz, Firma nachfolgend genannt) goldene Ohrhänger mit Schmucksteinen gekauft. Die schönen Ohrringe weisen einen mechanischen Verschluß auf. Leider ist aktuell der Verschluß an einem Ohrhänger defekt und wurde am 20.12.2025 reklamiert, worauf die Firma uns ordnungsgemäß ein Rücksendelabel zukommen hat lassen. Am 08.01.2026 wurde uns angeboten, den Ohrring für 39% des Kaufwertes reparieren zu lassen bzw. 55% des Kaufwertes als Goldwert zurückzuerstatten. Daraufhin haben wir die Firma auf § 439 (Nacherfüllung) und § 477 (Beweislastumkehr) BGB hingewiesen und daß wir die Wahl haben eine kostenfreie Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) zu verlangen. Erst nach Nachfrage wurde uns rüde mitgeteilt, daß ein mechanischer Schaden durch den Kunden zu vertreten ist und daß uns die Ohrringe unverändert wieder zugeschickt werden. Wenn die Firma die zweite Nachbesserung verweigert und unsere Wahl nach einer Ersatzlieferung ignoriert werden wir eine Mangelbeseitigung durch Dritte beauftragen und die Kosten der Firma in Rechnung stellen und diese dann auch bei Verweigerung der Zahlung über ein gerichtliches Mahnverfahren eintreiben. Unserer Meinung nach verhält sich die Firma nicht gesetzeskonform und läß Ihre Kunden im Stich. Damit können wir hier nur vor einer Geschäftsbeziehung warnen, schade da wir bereits zwei Bestellungen getätigt haben und bisher alles in Ordnung war!








